§ 1 § 1
In Kraft seit 23. Dezember 2022
Up-to-date
Das Ziel dieses überörtlichen Raumordnungsprogrammes ist die Festlegung von mehr als 2 ha umfassenden Zonen für die Aufstellung von großflächigen Photovoltaikanlagen zur Erreichung der Ziele des Klima- und Energiefahrplanes 2020 bis 2030 auf den am besten dafür geeigneten Standorten.
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