(1) Modul 6 LGA umfasst die Gegenstände und Prüfungsvorgaben gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 sowie die Gegenstände gemäß § 4 Abs. 1 Z 2.
(2) Zur erfolgreichen Absolvierung von Modul 6 LGA ist eine schriftliche, wissenschaftliche Arbeit (Hausarbeit) zu einem der Themenbereiche des § 4 Abs. 1 Z 2 zu verfassen und bei der mündlichen Prüfung im Rahmen einer Defensio vor dem Prüfungssenat zu präsentieren. Vor Erstellung der wissenschaftlichen Arbeit (Hausarbeit) ist verpflichtend das Präsenzseminar Kompetenz im wissenschaftlichen Arbeiten, Kriterien für die Hausarbeit zu absolvieren.
(3) Prüfungskandidaten und Prüfungskandidatinnen mit Führungsfunktion haben zusätzlich im Rahmen des Modul 6 LGA verpflichtend das Leadership-Programm der NÖ Landesgesundheitsagentur erfolgreich zu absolvieren.
(4) Bei der mündlichen Prüfung der Gegenstände gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 sowie dem Verfassen und der Defensio der wissenschaftlichen Arbeit (Hausarbeit) für Modul 6 LGA ist der Erwerb von Spezialkenntnissen nachzuweisen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden