(1) Modul 4 LGA umfasst
1. die Gegenstände und Prüfungsvorgaben gemäß § 3 Abs. 1 und 2, sowie
2. die folgenden Gegenstände, die in Form von Präsenzseminaren, an denen verpflichtend teilzunehmen ist, vermittelt werden und die im Rahmen einer mündlichen Prüfung vor einem Prüfungssenat zu absolvieren sind:
a) Gesundheits- und Sozialrecht (Medizinrecht),
b) Unternehmensrecht,
c) Arbeitsrecht (samt einer Vertiefung in Spezialthemen des Arbeitsrechts),
d) Dienstrecht (samt einer Vertiefung in Spezialthemen des Dienstrechts),
e) Vergaberecht,
f) Gesundheits- und Sozialwesen,
g) Grundlagen von Management und Organisation,
h) Finanzen (Bilanzierung und Controlling),
i) Strategisches Management.
(2) Zur erfolgreichen Absolvierung von Modul 4 LGA ist zusätzlich eine schriftliche Hausarbeit zu einem der Themenbereiche des § 4 Abs. 1 Z 2 in Form einer Teamarbeit von mehreren Prüfungskandidaten bzw. Prüfungskandidatinnen zu verfassen und bei der mündlichen Prüfung im Rahmen einer Defensio vor dem Prüfungssenat gemeinsam zu präsentieren. Die Hausarbeit ist in Kapitel zu gliedern, die den jeweiligen Prüfungskandidaten und Prüfungskandidatinnen, die diese erstellt haben, für eine Beurteilung zuordenbar sind. Vor Erstellung der Hausarbeit ist von den Prüfungskandidaten und Prüfungskandidatinnen verpflichtend das Präsenzseminar Kompetenz im wissenschaftlichen Arbeiten, Kriterien für die Hausarbeit zu absolvieren.
(3) Bei der mündlichen Prüfung der Gegenstände gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 sowie dem Verfassen und der Defensio der Hausarbeit für Modul 4 LGA ist der Erwerb von Fachkenntnissen nachzuweisen.
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