(1) Modul 1 LGA umfasst folgende Gegenstände:
1. Datenschutz,
2. Gesundheits- und Sozialwesen,
3. Basiswissen NÖ Dienstrecht,
4. Werte der NÖ Landesgesundheitsagentur,
5. Staatskunde,
6. Büro- und Teamorganisation,
7. Sprache in unseren Gesundheitseinrichtungen,
8. IT-Systeme und Telefon.
(2) Die Gegenstände gemäß § 2 Abs. 1 werden in Form von E-Learning-Einheiten vermittelt. Die Dienstprüfung ist schriftlich im Rahmen einer Online-Prüfung unter Aufsicht abzulegen.
(3) Bei der schriftlichen Prüfung für Modul 1 LGA ist der Erwerb von Überblickskenntnissen in den Gegenständen nachzuweisen mit Ausnahme des Gegenstandes Gesundheits- und Sozialwesen, bei dem der Erwerb von Grundkenntnisse nachzuweisen sind.
(4) Um das Modul 1 LGA erfolgreich abzuschließen, ist zusätzlich im Rahmen der Dienstausbildung je nach dem Inhalt der Tätigkeit, die von den Prüfungskandidaten bzw. Prüfungskandidatinnen im Rahmen ihrer Verwendung ausgeübt wird, an einem der folgenden Präsenzseminare verpflichtend zum Erwerb von Grundkenntnissen teilzunehmen:
1. Medizinische Terminologie (Medizinische Schreibkräfte),
2. Deeskalation/Krisensituation (Stellen in der Telefonzentrale, im Info-Center oder Empfangsbereich),
3. Vertiefung Büro- und Teamorganisation (Sekretariate/Kanzleien).
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