Die der Abschußplanung unterliegenden Wildstücke sind in Altersklassen zu unterteilen. Die Zuordnung in eine bestimmte Altersklasse ist wie folgt vorzunehmen:
1. Rehböcke, die
das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Jährlinge,
das 2. Lebensjahr vollendet haben: Ältere Böcke;
2. Rothirsche, die
das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,
das 5. Lebensjahr vollendet und das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,
das 10. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;
3. Damhirsche, die
das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,
das 3. Lebensjahr vollendet und das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,
das 9. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;
4. Sikahirsche, die
das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,
das 3. Lebensjahr vollendet und das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,
das 8. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;
5. Gamsböcke, die
das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,
das 3. Lebensjahr vollendet und das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,
das 8. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;
6. Gamsgeißen, die
das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,
das 3. Lebensjahr vollendet und das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,
das 10. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;
7. Muffelwidder, die
das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Jugend,
das 4. Lebensjahr vollendet haben: Ältere Widder.
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