Anl. 14
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Zeugnis (Prüfung für den Wachdienst zum Schutze der Jagd)
Formular
(Anm.: Anlage 14 ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage 140Anl. 14 NÖ JVO · NÖ JVO · NÖ Jagdverordnung
Anl. 14
…Anlage 14 Zeugnis (Prüfung für den Wachdienst zum Schutze der Jagd) Formular (Anm.: Anlage 14 ist als PDF dokumentiert.)…
§ 19 § 19
…Den Prüfungswerbern, die die Prüfung für den Wachdienst zum Schutze der Jagd bestanden haben und für “geeignet” erklärt wurden, ist ein nach Anlage 14 ausgefertigtes Zeugnis nachweislich auszufolgen. Das Zeugnis ist - von sämtlichen Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterzeichnen, - mit dem Amtssiegel der Behörde, welcher der Vorsitzende angehört zu versehen…