Der Vorbericht hat zumindest einen Überblick über die Entwicklung des Gemeindehaushaltes auf Grundlage der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse im Zeitraum der letzten 5 Jahre zu geben und sind insbesondere darzustellen:
- Entwicklung des Haushaltspotenzials;
- Entwicklung des Nettoergebnisses;
- Entwicklung der Volkszahl entsprechend den aktuellen finanzausgleichsrechtlichen Bestimmungen;
- Entwicklung der Abgabenertragsanteile;
- Entwicklung des Schuldenstandes;
- Entwicklung der Rücklagen mit und ohne Zahlungsmittelreserven;
- Entwicklung der Leasingverpflichtungen;
- Entwicklung der Haftungen;
- Entwicklung der Finanzkraft für die Umlagenberechnung;
- Entwicklung der NÖKAS-Umlage;
- Entwicklung der Sozialhilfeumlage.
§ 5 NÖ GHVO · NÖ GHVO · NÖ Gemeindehaushaltsverordnung
§ 5 § 5
…Haushaltspotenzial ergibt sich aus der Differenz der wiederkehrenden Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen unter jeweiliger Berücksichtigung der entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten ( § 67 Z 11 NÖ Gemeindeordnung 1973 , LGBl. 1000). Als Basis für die Ermittlung des Haushaltspotenzials ist der finanzwirksame Teil der Ergebnisrechnung, für den Bereich der Investitionen und Finanzierungen…
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