§ 4 § 4
In Kraft seit 07. September 2017
Up-to-date
Die Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei für Bauvorhaben, die der NÖ Bauordnung 2014 unterliegen, werden betreffend die in den Anlagen 1 bis 5 zu § 4 ausgewiesenen Grundstücken und Grundstücksteilen,
– die im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Schwechat und
– innerhalb der festgelegten Zivilflugplatzgrenzen
gelegen sind, aus dem eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde Schwechat auf die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha zur Besorgung übertragen.
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