§ 8b Verweisungen auf Bundesrecht — NG-VO
Die in dieser Verordnung enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung:
1. Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020, BGBl II Nr 339/2020;
2. Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – KA-AZG, BGBl I Nr 8/1997; Gesetz BGBl I Nr 15/2022.
§ 9 NG-VO · NG-VO · Nebengebührenverordnung
§ 9 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
…2016 in Kraft. (2) Die Nebengebühren jener Bediensteten, die im Winter 2015/2016 im Winterdienst eingesetzt werden und entweder bis zum 31. Dezember 2016 vom Optionsrecht gemäß § 44 LB-GG Gebrauch machen oder mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2016 in den Landesdienst aufgenommen werden, werden nach der…
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