(1) Die Modellfunktion Administrative Fachbearbeitung – ADFB umfasst die abschließende und selbstständige Bearbeitung von fallbezogenen Problemstellungen innerhalb eines Fachgebiets nach einem vorgegebenen Rahmen. Im Rahmen der Aufgabenausführung sind regelmäßig Analysen vorzunehmen, Sachverhalte zu hinterfragen und fachliche Kontrollaufgaben wahrzunehmen. In der anspruchsvollsten Ausprägung sind auch Planungs- und Koordinationsaufgaben (Fachführung) mit umfasst. Die Tätigkeit erfolgt häufig in direktem Kontakt zu Parteien und externen Ansprechpartnern. Dies erfordert allgemeine Kenntnisse der fachlichen und/oder gesetzlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Feststellungen, Entscheidungen und übertragenen Projekten. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
a) der Art der Problem- bzw. Bearbeitungsfälle sowie der Art der Projekte: Diese reichen von leicht überschaubaren Problem- bzw. Bearbeitungsfällen oder Projekten, die unter Heranziehung überschaubarer fachlicher oder gesetzlicher Grundlagen zu bearbeiten sind, bis zu vielschichtigen Problem- bzw. Bearbeitungsfällen oder Projekten, die unter Heranziehung übergreifender fachlicher oder gesetzlicher Grundlagen zu bearbeiten sind. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich, Fachkompetenz und Führungskompetenz Team/Fach;
b) dem Bearbeitungsumfeld bzw. der Verhandlungssituation: Diese sind gekennzeichnet durch überwiegend gleichgerichtete Interessenslagen der Beteiligten bis zu kontroversiellen Interessenslagen, insbesondere durch Beteiligung mehrerer Parteien. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Kommunikation.
(2) Die Modellfunktion Administrative Fachbearbeitung – ADFB besteht aus den folgenden Modellstellen:
ADFB1 | Administrative Fachbearbeitung 1 |
ADFB2 | Administrative Fachbearbeitung 2 |
ADFB3 | Administrative Fachbearbeitung 3 |
ADFB4 | Administrative Fachbearbeitung 4 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.
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