(1) Die Modellfunktion Administrative Spezial-Sachbearbeitung – ADSSB umfasst die umfassende Ausführung von selbstständig wahrgenommenen Sachbearbeitertätigkeiten in einem Sachbereich oder in mehreren Sachbereichen. Dies erfordert abschließende Ermessensentscheidungen nach groben Richtlinien. In der anspruchsvollsten Ausprägung sind auch Aufgaben der fachlichen Kontrolle mit umfasst. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
a) dem Aufgabencharakter und den Arbeitsgrundlagen: Diese sind eindeutig und klar geregelt bis einer erheblichen Veränderungsdynamik unterworfen, was eine laufende Wissensaktualisierung erfordert. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Führungskompetenz Team/Fach;
b) der Prozesskompetenz und dem Freiraum bei der Aufgabenausführung: Diese sind gekennzeichnet durch weitgehend vorgegebene Abläufe, die inhaltlich kaum Spielraum lassen, bis zu einer teilweisen eigenen Festlegung der Arbeitsabläufe mit inhaltlichen Optimierungen. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.
(2) Die Modellfunktion Administrative Spezial-Sachbearbeitung – ADSSB besteht aus den folgenden Modellstellen:
ADSSB1 | Administrative Spezial-Sachbearbeitung 1 |
ADSSB2 | Administrative Spezial-Sachbearbeitung 2 |
ADSSB3 | Administrative Spezial-Sachbearbeitung 3 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.
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