(1) Die Modellfunktion Assistenzdienst – AssD umfasst die Mithilfe bei handwerklichen Facharbeiten, zum Teil auch die selbstständige Ausführung solcher Arbeiten sowie die Ausführung von einfachen Routinetätigkeiten bzw. Hilfstätigkeiten nach schematischen verbindlichen Vorgaben. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
a) dem Einsatzspektrum: Dieses reicht von der Ausführung von Einzelaufträgen nach Anweisung bis zur Ausführung von wechselnden handwerklichen Tätigkeiten oder Routineaufgaben. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Kommunikation;
b) dem Freiraum bei der Aufgabenausführung: Dieser ist gekennzeichnet durch bloße Mithilfe bei handwerklichen Facharbeiten bis zu einer weitgehend selbstständigen Ausführung zugeteilter handwerklicher Aufgaben oder durch die Unterstützung und Überprüfung der Aufgabenausführung durch andere bis zu einer weitgehend selbstständigen Aufgabenausführung. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.
(2) Die Modellfunktion Assistenzdienst – AssD besteht aus den folgenden Modellstellen:
AssD1 | Assistenzdienst 1 |
AssD2 | Assistenzdienst 2 |
AssD3 | Assistenzdienst 3 |
AssD4 | Assistenzdienst 4 |
AssD5 | Assistenzdienst 5 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 5 festgelegt.
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