Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2025 tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der von fremden Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für kostenintensive Untersuchungs- und Behandlungsfälle im Universitätsklinikum AKH Wien, LGBl. für Wien Nr. 49/2024, außer Kraft.
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