(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2025 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Jänner 2025 tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Sondergebühren und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Sondergebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten (Sondergebührenverordnung), LGBl. für Wien Nr. 11/2024 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 51/2024, außer Kraft.
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