LandesrechtWienVerordnungenSondergebührenverordnung§ 3

§ 3

In Kraft seit 01. Februar 2025
Up-to-date

Gemäß § 46 Abs. 1 Wr. KAG wird für Patientinnen und Patienten der Sonderklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten (ausgenommen Klinik Floridsdorf), die auf eigenen Wunsch in einem Einbettzimmer untergebracht werden, pro Pflegetag und Patientin oder Patienten ein Zuschlag zur Anstaltsgebühr gemäß § 1 Abs. 1 bzw. ein Zuschlag zur Gebühr gemäß § 2 Abs. 1 wie folgt festgesetzt:

1. Alle Wiener städtischen Krankenanstalten (ausgenommen Klinik Floridsdorf) sowie das Hanusch-Krankenhaus 64,00 Euro

2. Orthopädisches Spital Speising 95,30 Euro

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