(1) Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige werden gemäß § 51 Abs. 2 Wr. KAG pro Pflegetag und Patientin oder Patient für die allgemeine Gebührenklasse wie folgt festgesetzt:
1. Universitätsklinikum AKH Wien (einschließlich St. Anna Kinderspital Zentrum für Kinder- und Jugendheilkunde) 2.404,00 Euro
2. alle anderen Wiener städtischen Kliniken (ausgenommen Therapiezentrum Ybbs) und Orthopädisches Spital Speising 1.660,00 Euro
3. Hanusch-Krankenhaus 1.977,00 Euro
(2) Bei Inanspruchnahme der Sonderklasse durch Patientinnen oder Patienten gemäß § 2 Abs. 1 gelten die Bestimmungen des § 1 und § 3 der jeweils geltenden Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Sondergebühren und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Sondergebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten (Sondergebührenverordnung).
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