(1) Gemäß § 46 Abs. 1 Wr. KAG wird für die nachstehenden öffentlichen Krankenanstalten die Pflegegebühr pro Pflegetag und Patientin oder Patient für die allgemeine Gebührenklasse wie folgt festgesetzt:
1. Universitätsklinikum AKH Wien (einschließlich St. Anna Kinderspital Zentrum für Kinder- und Jugendheilkunde) 1.926,00 Euro
2. alle anderen Wiener städtischen Kliniken (ausgenommen Therapiezentrum Ybbs) sowie Orthopädisches Spital Speising 1.311,00 Euro
3. Hanusch-Krankenhaus 1.752,00 Euro
(2) Die gemäß § 46 Abs. 1 Wr. KAG kostendeckend ermittelte Pflegegebühr wird wie folgt festgestellt:
1. Universitätsklinikum AKH Wien (einschließlich St. Anna Kinderspital Zentrum für Kinder- und Jugendheilkunde) 1.926,20 Euro
2. alle anderen Wiener städtischen Kliniken (ausgenommen Therapiezentrum Ybbs) sowie Orthopädisches Spital Speising 1.311,19 Euro
3. Hanusch-Krankenhaus 1.752,19 Euro
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