Zur Erreichung der in § 6 genannten Ziele für die Landschaftspflegezone Parkanlagen sind von der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten folgende Maßnahmen zu beachten:
1. Park der ehemaligen Springervilla:
a) Im zentralen Parkbereich kann zur Erhaltung einer repräsentativen Rasenfläche eine häufige Mahd und ein Abtransport des Mähgutes erfolgen.
b) Nachpflanzungen in intensiv gepflegten Abschnitten können auch Ziergehölze wie Tulpenbäume, Blauglockenbäume, Libanonzedern oder Blaseneschen umfassen.
2. Schlosspark Hetzendorf:
a) Nachpflanzungen in intensiv gepflegten Abschnitten können auch Ziergehölze wie Tulpenbäume, Blauglockenbäume, Libanonzedern oder Blaseneschen umfassen.
3. Franz-Hübel-Park:
a) Im zentralen Parkbereich kann zur Erhaltung einer repräsentativen Rasenfläche eine häufige Mahd und ein Abtransport des Mähgutes erfolgen.
4. Schlosspark Altmannsdorf:
a) Im zentralen Parkbereich kann zur Erhaltung einer repräsentativen Rasenfläche eine häufige Mahd und ein Abtransport des Mähgutes erfolgen.
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