(1) Die Rechtsträgerinnen und Rechtsträger der unter § 1 erfassten öffentlichen Krankenanstalten werden ermächtigt, mit den privaten Krankenversicherungen, welche für eine entsprechend große Zahl von Sonderklassefällen eine Direktverrechnung vornehmen, für privatkrankenversicherte Patientinnen und Patienten der Sonderklasse, die über keine gesetzliche Krankversicherung verfügen, die Pflegegebühren und Anstaltsgebühren in Pauschalbeträgen zu vereinbaren. Diese Pauschalbeträge werden im Zweibettzimmer wie folgt festgesetzt:
1. Universitätsklinikum AKH Wien (einschließlich St. Anna Kinderspital –
Zentrum für Kinder- und Jugendheilkunde) 611,00 Euro
2. Klinik Favoriten 572,00 Euro
3. Klinik Donaustadt 552,00 Euro
4. Klinik Hietzing 572,00 Euro
5. Klinik Landstraße 572,00 Euro
6. Klinik Ottakring 572,00 Euro
7. Klinik Penzing 562,00 Euro
8. Hanusch-Krankenhaus 572,00 Euro
9. Orthopädisches Spital Speising 1.114,40 Euro
(2) Der Pauschalbetrag für privatkrankenversicherte Patientinnen oder Patienten, die über keine gesetzliche Krankenversicherung verfügten, beträgt in der Klinik Floridsdorf im Einbettzimmer pro Pflegetag 636,00 Euro.
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