(1) Die zu leistende Anstaltsgebühr in der Sonderklasse wird pro Pflegetag und Patientin oder Patienten zum Ersatz des erhöhten Personal- und Sachaufwandes für Patientinnen und Patienten, die über eine gesetzliche Krankenversicherung verfügen, im Zweibettzimmer wie folgt festgesetzt:
1. Universitätsklinikum AKH Wien (einschließlich St. Anna Kinderspital –
Zentrum für Kinder- und Jugendheilkunde) 264,00 Euro
2. Klinik Favoriten 142,00 Euro
3. Klinik Donaustadt 137,00 Euro
4. Klinik Hietzing 142,00 Euro
5. Klinik Landstraße 142,00 Euro
6. Klinik Ottakring 142,00 Euro
7. Klinik Penzing 132,00 Euro
8. Hanusch-Krankenhaus 142,00 Euro
9. Orthopädisches Spital Speising 248,20 Euro
(2) Die zu leistende Anstaltsgebühr in der Sonderklasse im Einbettzimmer in der Klinik Floridsdorf wird pro Pflegetag und Patientin oder Patienten, die über eine gesetzliche Krankenversicherung verfügen, mit 206,00 Euro festgesetzt.
(3) Die gemäß § 46 Abs. 1 Wr. KAG kostendeckend ermittelte Anstaltsgebühr in der Sonderklasse wird wie folgt festgestellt:
Wiener städtische Krankenanstalten sowie
Orthopädisches Spital Speising und Hanusch-Krankenhaus 453,49 Euro
Keine Verweise gefunden
Rückverweise