§ 2 Inkrafttreten — In-vitro-Fertilisationsbehandlungs-Verordnung
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. Juni 2025 außer Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 tritt die Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung von Ambulatoriumsbeiträgen für die Durchführung der In-vitro-Fertilisation in den Wiener städtischen Krankenanstalten, LGBl. für Wien Nr. 85/2001, außer Kraft.
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