Auf den in den Plänen in olivgrüner Farbe ausgewiesenen Flächen der Landschaftspflegezone Entwicklung sind folgende Ziele zu beachten:
1. Entwicklung der Kulturgattung „Ackerbau“ in ihrer kleinstrukturierten Ausprägung,
2. Förderung der Ausübung des ökologischen Landbaus gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, ABl. Nr. L 189 vom 20.7.2007, S. 1 ff., in der Fassung der Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007, ABl. Nr. L 300 vom 18.10.2014, S. 72,
3. Entwicklung standortgerechter und strukturreicher Waldgesellschaften mit artenreichem Saumbereich, unter Berücksichtigung seltener, standortgerechter Baumarten,
4. Entwicklung standortgerechter Grünlandgesellschaften (wie etwa Wiesen, Halbtrocken- und Trockenrasen) in einer natürlichen Vielfalt, Flächenausdehnung und landschaftsgestaltprägenden Form,
5. Entwicklung naturnaher Gewässer,
6. Entwicklung von an den Marchfeldkanal und den Schönungsteich angrenzenden Flächen als Pufferbereiche und Trittsteinbiotope,
7. Entwicklung einer extensiven, naturnahen Erholungsnutzung und
8. Erhaltung oder Entwicklung der Retentionsbecken als naturnaher Feuchtlebensraum.
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