Auf den in den Plänen in hellgelber Farbe ausgewiesenen Flächen der Landwirtschaftsgeprägten Zone sind folgende Ziele zu beachten:
1. langfristige Erhaltung der typischen Kulturgattungen „Weinbau“ und „Ackerbau“ in ihrer kleinstrukturierten Ausprägung der pannonischen Feldlandschaft am „Falkenberg“, in den „Oberen, Unteren und Jüngeren Bergen“, im „Herrnholz Ackern“, in „Den leeren Beuteln“ und in den „Zwerchbreiteln“,
2. Förderung der Ausübung des ökologischen Landbaus gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, ABl. Nr. L 189 vom 20.7.2007, S. 1 ff., in der Fassung der Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007, ABl. Nr. L 300 vom 18.10.2014, S. 72,
3. Erhaltung des Offenlandcharakters,
4. Entwicklung aufgelassener Weingärten zu Wiesen, Halbtrocken- und Trockenrasen,
5. Erhaltung oder Entwicklung standortgerechter Grünlandgesellschaften (wie etwa Wiesen, Halbtrocken- und Trockenrasen) in ihrer natürlichen Vielfalt, ihrer Flächenausdehnung und ihrer die Landschaftsgestalt prägenden Form,
6. Erhaltung der standortgerechten und strukturreichen Waldgesellschaften mit artenreichem Saumbereich,
7. Erhaltung der Hohlwege und Kellergassen als historischer Teil der Weinbaulandschaft und typisches Element der Weingartenbewirtschaftung,
8. Erhaltung offener, sonnenexponierter Lösswände oder größerer Teilbereiche solcher Lösswände,
9. Erhaltung der Kellergassen in ihrer kleinförmigen Ausbildung und kleinstrukturellen Einbindung in die Landschaft und
10. Erhaltung einer extensiven, naturnahen Erholungsnutzung.
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