Auf den in den Plänen in hellgelber Farbe ausgewiesenen Flächen der Landwirtschaftsgeprägten Zone sind folgende Ziele zu beachten:
1. langfristige Erhaltung der typischen Kulturgattung, wie „Ackerbau“ und „Weinbau“, in ihrer kleinstrukturierten Ausprägung der pannonischen Feldlandschaft am Goldberg, in Oberlaa, am Johannesberg und in Unterlaa,
2. Förderung der Ausübung des ökologischen Landbaus gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, ABl. Nr. L 189 vom 20.7.2007, S. 1 ff., in der Fassung der Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juli 2007, ABl. Nr. L 300 vom 18.10.2014, S. 72,
3. Erhaltung oder Entwicklung der für den Acker- und Weinbau typischen Landschaftselemente,
4. Entwicklung aufgelassener Weingärten zu Wiesen, Halbtrocken- und Trockenrasen,
5. Erhaltung der Hohlwege des Johannesberges inklusive dessen Lösswände als historischer Teil der Weinbaulandschaft und typisches Element der Weinbaubewirtschaftung,
6. Erhaltung des Offenlandcharakters und
7. Erhaltung oder Entwicklung standortgerechter Grünlandgesellschaften in ihrer natürlichen Vielfalt, ihrer Flächenausdehnung und ihrer die Landschaftsgestalt prägenden Form.
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