Jedermann kann sich in wichtigen oder grundsätzlichen Fragen des Naturschutzes an den Naturschutzbeirat (Naturschutzanwaltschaft) wenden. Jede Eingabe ist vom Naturschutzbeirat zu prüfen. Dem Magistrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Jede Eingabe ist vom Naturschutzbeirat spätestens in der übernächsten Sitzung zu behandeln. Dem Einschreiter sind das Ergebnis der Prüfung sowie die allenfalls getroffenen Veranlassungen mitzuteilen.
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