Jedes Mitglied des Naturschutzbeirates hat das Recht auf Einsichtnahme in jene Geschäftsstücke, die dem Naturschutzbeirat auf Grund der bekanntgegebenen Tagesordnung vorliegen. Die Geschäftsstücke sind in den Amtsräumen jener Magistratsabteilung, die nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat mit Aufgaben des Naturschutzes betraut ist, während der Dienststunden an zwei Tagen, die in der Einladung bekanntzugeben sind, aufzulegen. Die Einsichtnahme kann auch in der Stunde vor der Sitzung im Sitzungszimmer stattfinden.
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