Rückverweise
(1) Für die künstlich entstandenen Teiche, wie den Hohenauer Teich oder den Grünauer Teich gelten folgende Ziele:
1. Erhaltung oder Förderung der naturnahen Ausprägung der Teiche,
2. Erhaltung naturnaher, strukturreicher Uferzonen.
(2) Für die natürlichen Bachläufe und Tümpel gelten folgende Ziele:
1. Erhaltung oder Förderung der natürlichen Ausprägung der Tümpel,
2. Erhaltung oder Förderung einer natürlichen Dynamik der Bachläufe.
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