LandesrechtWienVerordnungenManagementplan für das Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten (Managementplan Lainzer Tiergarten)§ 8

§ 8Ziele

In Kraft bis 07. Juli 2025
Up-to-date

(1) Für die künstlich entstandenen Teiche, wie den Hohenauer Teich oder den Grünauer Teich gelten folgende Ziele:

1. Erhaltung oder Förderung der naturnahen Ausprägung der Teiche,

2. Erhaltung naturnaher, strukturreicher Uferzonen.

(2) Für die natürlichen Bachläufe und Tümpel gelten folgende Ziele:

1. Erhaltung oder Förderung der natürlichen Ausprägung der Tümpel,

2. Erhaltung oder Förderung einer natürlichen Dynamik der Bachläufe.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden