(1) Für die Verwaltungszone I gelten folgende Ziele:
1. Betrieb von technischen Ver- und Entsorgungseinrichtungen,
2. Lagerung von für den Betrieb des Lainzer Tiergartens und seiner Einrichtungen notwendigen Materials,
3. Erhaltung der Gebäude als Stützpunkt für die mit Aufgaben der Verwaltung betrauten Organe,
4. Betrieb von Einrichtungen für Besucherinnen und Besucher,
5. Betrieb von Futterstellen und Kirrungen sowie die dafür notwendige Lagerung von Futtermitteln,
6. Betrieb von Wasserversorgungseinrichtungen.
(2) Für die Verwaltungszone II gelten folgende Ziele:
1. Erhaltung der historischen baulichen Anlagen,
2. Erhaltung der historischen Parkanlage,
3. Betrieb des Museums in der Hermesvilla.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden