Zur Erreichung der in § 16 genannten Ziele für die Besucherinnen und Besucher sind von der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer folgende Maßnahmen zu beachten:
1. es ist eine technische Infrastruktur, insbesondere eine eindeutige Markierung und Instandhaltung der gekennzeichneten Wege, zu schaffen und zu erhalten,
2. Lagerwiesen und Spielplätze dürfen mehrmals im Jahr nach Bedarf gemäht werden,
3. nicht benützte Wege sollen aufgelassen oder rückgebaut werden,
4. Bildungs- und Exkursionsprogramme, insbesondere für die Bereiche: Hermesvilla Park und Nikolaitor, sind zu erstellen und durchzuführen,
5. Umweltbildungs- und Erholungseinrichtungen sind im Bereich der am stärksten frequentierten Haupttore und im Bereich der Ausflugsgasthäuser zu konzentrieren,
6. die winterliche Schließzeit mit Ausnahme des Hermesvilla Parks und die nächtliche Ruhezeit im gesamten Lainzer Tiergarten ist zur Erreichung der naturschutzfachlichen Zielsetzungen sowie zur Beruhigung der Wildtiere und für die Sicherheit der Erholungssuchenden zu erhalten.
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