Für die Besucherinnen und Besucher gelten folgende Ziele:
1. Schaffung und Erhaltung eines unmittelbaren Naturerlebnisses zu Bildungs- und Erholungszwecken, unter besonderer Schonung der Lebensräume sowie der Tier- und Pflanzenarten, insbesondere jener der Anhänge I und II der Fauna-Flora-Habitat – Richtlinie sowie des Anhangs I der Vogelschutz – Richtlinie,
2. Erhaltung der bestehenden Ausflugsgasthäuser, Lagerwiesen und Spielplätze entlang der gekennzeichneten Wege,
3. Information der Besucherinnen und Besucher zur Erhöhung des Verständnisses für naturschutzfachliche Maßnahmen.
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