§ 13 Dienstausweis und Dienstabzeichen für Naturschutzorgane — Prüfung, Dienstausweis und Dienstabzeichen für Naturschutzorgane gemäß dem Wiener Naturschutzgesetz
Dienstausweise für Naturschutzorgane werden in Chipkartenform nach dem Muster der Anlage 1 hergestellt. Die Größe des Dienstausweises beträgt 85 Millimeter Länge und 55 Millimeter Breite.