Die Versicherungssummen für die Jagdhaftpflichtversicherung haben mindestens zu betragen:
1. Hinsichtlich der Tötung, Verletzung oder einer sonstigen Beeinträchtigung der Gesundheit von Personen je Schadensfall 1 090 092,50 Euro,
2. hinsichtlich Schäden an fremden körperlichen Sachen je Schadensfall 1 090 092,50 Euro.
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