Mindestversicherungssummen für die Jagdhaftpflichtversicherung
Vorwort
§ 1
Die Versicherungssummen für die Jagdhaftpflichtversicherung haben mindestens zu betragen:
1. Hinsichtlich der Tötung, Verletzung oder einer sonstigen Beeinträchtigung der Gesundheit von Personen je Schadensfall 1 090 092,50 Euro,
2. hinsichtlich Schäden an fremden körperlichen Sachen je Schadensfall 1 090 092,50 Euro.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1984 in Kraft.