Das Sitzungsgeld beträgt für
das als Vorsitzender tätige Mitglied oder Ersatzmitglied | 157 Euro |
die als Beisitzer tätigen Mitglieder oder Ersatzmitglieder | 105 Euro |
für jede Sitzung eines Senates der Schiedskommission, an der sie teilgenommen haben.
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