Anl. 2 — Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren
CELEX-Nr.: 32018l2001
| 1. | an Werktagen mit Ausnahme von Samstagen zwischen 7.30 Uhr und 15.30 Uhr | 25,00 | Euro |
| 2. | an Werktagen mit Ausnahme von Samstagen zwischen 6.00 Uhr und 7.30 Uhr sowie 15.30 Uhr und 22.00 Uhr, weiters an Samstagen zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr | 38,00 | Euro |
| 3. | an Werktagen zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr des folgenden Tages sowie an Sonn- und Feiertagen | 50,00 | Euro |
| 4. | Überwachungsdienste gemäß § 40 Abs. 2 Wr. VG für jedes entsendete Organ | |||
| a) bei einer Veranstaltung (Vorstellung) allgemein | ||||
| 1. bis zu zwei Stunden | 60,00 | Euro | ||
| 2. bis zu vier Stunden | 100,00 | Euro | ||
| 3. über vier Stunden | 130,00 | Euro | ||
| b)bei Überwachung einer neuen Inszenierung gemäß § 33 Abs. 2 Wr. VG für jede angefangene Stunde | ||||
| 1. an Werktagen mit Ausnahme von Samstagen | 16,00 | Euro | ||
| 2. an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen | 24,00 | Euro | ||
| 5. | Überprüfungen gemäß § 18 Abs. 4 des Wasserversorgungsgesetzes durch Organe der Magistratsabteilung 31 – Wiener Wasser | |||
| a) je Prüfung einer Feuerlöschleitung einschließlich der daran angeschlossenen Hydranten bis zu fünf Hydranten | 22,00 | Euro | ||
| b) für jeden weiteren Hydranten | 4,00 | Euro | ||
| c) wenn die Prüfung nach lit. a) infolge Verschuldens der Wasserabnehmerin oder des Wasserabnehmers zur festgesetzten Zeit nicht durchgeführt werden kann, zusätzlich | 22,00 | Euro | ||
| 6. | Begutachtung | |||
| a) einer Hauskanalanlage | 46,00 | Euro | ||
| b) einer Senkgrube | 29,00 | Euro | ||
| 7. | a) Behördliche Überprüfungen während der Bauführung, wie Beschau des Untergrundes, Beschau von Bauteilen, deren Überprüfung nach Fertigstellung nicht mehr möglich ist, Rohbaubeschau, Belastungsproben (allgemein) | 150,00 | Euro | |
| b) Beschau von Bauteilen in Fertigteilwerken außerhalb Wiens | 300,00 | Euro | ||
| 8. | Entsendung von Organen der Standesämter zur Durchführung von Trauungen und zur Übergabe von Partnerschaftsurkunden außerhalb der Trauungssäle der Stadt Wien – sofern es sich nicht um Trauungen und Begründungen Eingetragener Partnerschaften in Krankenanstalten, in Strafvollzugsanstalten oder Haftanstalten oder Trauungen und Begründungen Eingetragener Partnerschaften zu Hause in medizinisch begründeten Fällen handelt | |||
| a) Montag bis Freitag | 670,00 | Euro | ||
| b) Samstag | 995,00 | Euro | ||
| 9. | Begleitung von Sondertransporten über Brücken | |||
| a) für eine Dauer von bis zu 2,5 Stunden | 420,00 | Euro | ||
| b) für jede weitere angefangene Stunde zusätzlich | 150,00 | Euro | ||
| 10. | Kontrollen nach dem Vermarktungsnormengesetz durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Marktamtes je angefangener halben Stunde | 33,00 | Euro | |
| 11. | Entsendungen von Bediensteten der Landesfahrzeugprüfstelle Wien zur Überprüfung einzelner Fahrzeuge für Genehmigungen, Genehmigung von Änderungen bzw. für die Bewilligung von Ausnahmen gemäß Kraftfahrgesetz 1967 – KFG 1967 | |||
| a) wenn ein Fahrzeug bzw. in unmittelbarer Aufeinanderfolge am selben Ort bis zu drei Fahrzeuge überprüft werden ein Einmalbetrag von | 300,00 | Euro | ||
| b) für jedes weitere, in unmittelbarer Aufeinanderfolge am selben Ort überprüftes Fahrzeug zusätzlich pro Fahrzeug je | 80,00 | Euro | ||
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