CELEX-Nr.: 32018l2001
1. | an Werktagen mit Ausnahme von Samstagen zwischen 7.30 Uhr und 15.30 Uhr | 7,63 | Euro |
2. | an Werktagen mit Ausnahme von Samstagen zwischen 6.00 Uhr und 7.30 Uhr sowie 15.30 Uhr und 22.00 Uhr, weiters an Samstagen zwischen 6. 00 Uhr und 22.00 Uhr | 11,62 | Euro |
3. | an Werktagen zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr des folgenden Tages sowie an Sonn- und Feiertagen | 17,07 | Euro |
1. | Überwachungsdienste gemäß § 25 Abs. 3 des Wiener Veranstaltungsgesetzes durch einen technischen Beamten oder einen Feuerwehrbeamten für jedes entsendete Organ | ||
a) bei einer Veranstaltung (Vorstellung) allgemein | |||
1. bis zu drei Stunden | 47,23 | Euro | |
2. bis zu sechs Stunden | 76,30 | Euro | |
3. über sechs Stunden | 94,47 | Euro | |
b) bei einer Generalprobe oder einer abschließenden Bühnenprobe (Stellprobe) für jede angefangene Stunde | |||
1. an Werktagen mit Ausnahme von Samstagen | 9,44 | Euro | |
2. an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen | 14,17 | Euro | |
2. | Entsendung von Organen der Wasserwerke | ||
a) zur Prüfung einer neuhergestellten, abgeänderten oder erweiterten Wasserleitungsanlage bis zu fünf Ausläufen | 13,08 | Euro | |
für jeden weiteren Auslauf | 2,90 | Euro | |
b) zur Prüfung einer Versorgungsleitung für einen Ober- oder Unterflurhydranten | 13,08 | Euro | |
für jeden weiteren angeschlossenen Hydranten | 2,90 | Euro | |
c) zur Prüfung von Feuerhydranten bis zu fünf Stück | 13,08 | Euro | |
für jeden weiteren Feuerhydranten | 2,90 | Euro | |
d) wenn die Prüfung nach lit. a bis c infolge Verschuldens des Wasserabnehmers zur festgesetzten Zeit nicht durchgeführt werden kann, zusätzlich | 13,08 | Euro | |
3. | Begutachtung | ||
a) einer Hauskanalanlage | 26,88 | Euro | |
b) einer Senkgrube | 17,07 | Euro | |
4. | a) Behördliche Überprüfungen während der Bauführung, wie Beschau des Untergrundes, Beschau von Bauteilen, deren Überprüfung nach Fertigstellung nicht mehr möglich ist, Rohbaubeschau, Belastungsproben (allgemein) | 43,60 | Euro |
b) Beschau von Bauteilen in Fertigteilwerken außerhalb Wiens | 65,40 | Euro | |
5. | a) Entsendung von Organen der Standesämter zur Durchführung von Trauungen außerhalb der Trauungssäle der Stadt Wien an Werktagen – sofern es sich nicht um Trauungen in Krankenanstalten, in Strafvollzugsanstalten oder Haftanstalten oder Trauungen zu Hause in medizinisch begründeten Fällen handelt | 395 | Euro |
b) Sonstige Entsendung von Organen der Standesämter zur Durchführung von Trauungen außerhalb der Trauungssäle der Stadt Wien – sofern es sich nicht um Trauungen in Krankenanstalten, in Strafvollzugsanstalten oder Haftanstalten oder Trauungen zu Hause in medizinisch begründeten Fällen handelt | 1 095,00 | Euro | |
6. | Begleitung von Sondertransporten über Brücken | ||
a) für eine Dauer von bis zu 2,5 Stunden | 270,00 | Euro | |
b) für jede weitere angefangene Stunde zusätzlich | 100,00 | Euro | |
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