§ 3 Verweisungen auf Bundesgesetze — Schutz der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten vor Gefahren durch den elektrischen Strom
Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der ESV 2012 auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der am 1. Jänner 2013 geltenden Fassung anzuwenden.