§ 3 Verweisungen auf Bundesgesetze — Schutz der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen
Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der VOLV auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der am 1. November 2009 geltenden Fassung anzuwenden.