§ 2 — Erklärung und Aufhebung der Schulfestigkeit
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten alle bisherigen Verordnungen der Wiener Landesregierung betreffend die Erklärung bzw. Aufhebung der Schulfestigkeit von Lehrerstellen an Volks-, Haupt- und Sonderschulen sowie an Polytechnischen Lehrgängen, insbesondere die Verordnung der Wiener Landesregierung vom 1. Juni 1982, LGBl. für Wien Nr. 18/1982, in der Fassung der Verordnungen LGBl. für Wien Nr. 23/1984 und 41/1989 außer Kraft.
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