§ 2 — Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche)
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Der im § 1 festgesetzte Einheitssatz findet auch in den Fällen Anwendung, in denen ein Bauansuchen bereits anhängig, aber von der Baubehörde erster Instanz noch nicht erledigt ist.
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