LandesrechtWienVerordnungenEinheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche)

Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche)

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date

§ 1

Der Einheitssatz des Anliegerbeitrages wird mit EUR 45,85 festgesetzt.

§ 2

Der im § 1 festgesetzte Einheitssatz findet auch in den Fällen Anwendung, in denen ein Bauansuchen bereits anhängig, aber von der Baubehörde erster Instanz noch nicht erledigt ist.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verlautbarung im Landesgesetzblatt für Wien in Kraft. Gleichzeitig verliert die Verordnung der Landesregierung vom 6. Mai 1930, LGBl. für Wien Nr. 41, ihre Gültigkeit.