Die Mitglieder des Fachbeirates sind berechtigt, zu den ihnen übermittelten Geschäftsstücken Änderungsvorschläge (Empfehlungen) auszuarbeiten. In diesen Fällen sind neben den Fachgutachten zu dem von der Geschäftsstelle übermittelten Geschäftsstück nach den gleichen Gesichtspunkten Gutachten zum Änderungsvorschlag beizuschließen.
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