(1) Der Bürgermeister beruft die Mitglieder des Fachbeirates nach ihrer Bestellung zur Konstituierung und Angelobung ein.
(2) Bei der konstituierenden Sitzung haben die Mitglieder des Fachbeira tes in die Hand des Bürgermeisters die Unparteilichkeit, die strenge und gewissenhafte Erfüllung der Pflichten und die Verschwiegen heit zu geloben.
(3) Bei der konstituierenden Sitzung haben die angelobten Mitglieder des Fachbeirates aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen ersten und zwei ten stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen.
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