§ 6 Selbstständige Erledigung von Aufgaben
In Kraft seit 01. März 2012
Up-to-date
Der Leiter des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation kann die Abteilungsleiter und sonstigen Bediensteten schriftlich mit der selbstständigen Erledigung von Aufgaben beauftragen.
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