LandesrechtVorarlbergVerordnungenZulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Feldkirch

Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Feldkirch

In Kraft seit 21. Oktober 2025
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