Zweck der Errichtung des Naturschutzgebietes Faludriga-Nova ist es,
a) die weitgehend ursprüngliche und ungestörte Gebirgslandschaft als Lebensraum einer vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt zu bewahren,
b) Räume für ungestörte natürliche Abläufe in Gestalt von Waldflächen, die der natürlichen Sukzession überlassen sind, Lawinenbahnen, Windwürfen, Schuttrinnen, Wildbächen und dergleichen als besondere Charaktereigenschaft alpiner Ökosysteme zu sichern,
c) durch eine modellhaft artgerechte und naturnahe Jagdwirtschaft und eine rücksichtsvolle touristische Nutzung möglichst stressarme, natürliche Lebensbedingungen für das Großwild zu schaffen, auch als Voraussetzung für ein exklusives Naturerlebnis,
d) die Kulturlandschaft in ihrer Eigenart und Schönheit sowie Lebensraum- und Artenvielfalt zu bewahren.
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