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Vorarlberg
Verordnungen
Festlegung eines besonderen Mähtermins für Streuewiesen im Jahr 2025
§ 2
§ 2 § 2Außerkrafttreten
In Kraft bis 31. Dezember 2025
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§ 2 § 2Außerkrafttreten — Festlegung eines besonderen Mähtermins für Streuewiesen im Jahr 2025
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Diese Verordnung tritt am 31.12.2025 außer Kraft .
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