Abweichend von den in Verordnungen der Landesregierung über Naturschutzgebiete getroffenen Festlegungen, wonach Streuewiesen ab dem 1. September des jeweiligen Jahres gemäht werden dürfen, ist das Mähen von Streuewiesen im Jahre 2025 in den Bezirken Bregenz und Bludenz ab dem 25. August 2025 und in den Bezirken Dornbirn und Feldkirch ab dem 26. August 2025 zulässig.
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