(1) Das Kuratorium Naturpark Nagelfluhkette setzt sich aus den Bürgermeistern der im § 1 genannten Gemeinden und aus einem Vertreter des Landes zusammen.
(2) Dem Kuratorium obliegt die Koordinationsaufgabe, auf eine den Erhaltungs- und Entwicklungszielen entsprechende wirtschaftliche, kulturelle, soziale und ökologische Entwicklung im Naturpark hinzuwirken.
(3) Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehören insbesondere
a) die Erstellung und Weiterentwicklung des Pflege- und Entwicklungsplanes für den Naturpark Nagelfluhkette gemäß § 3 Abs. 1,
b) die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten gemäß § 3 Abs. 2,
c) die Schaffung von Einrichtungen zur Beratung und Information gemäß § 3 Abs. 3,
d) die Abgabe von Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 4.
(4) Die Aufgaben des Kuratoriums werden von den Bürgermeistern der Naturparkgemeinden wahrgenommen. Der Naturparkmanager des Naturparkes Nagelfluhkette hat an Beschlussfassungen des Kuratoriums mit beratender Stimme mitzuwirken.
(5) Zur Beratung des Kuratoriums kann ein Beirat eingerichtet werden. In diesen sind von den Mitgliedsgemeinden Personen mit besonderer naturkundlicher, sozialer, kultureller, wirtschaftlicher und land- und forstwirtschaftlicher Kompetenz zu entsenden.
(6) Der Naturpark „Nagelfluhkette“ ist unter Mitwirkung der Bewohner in angemessener Weise weiter zu entwickeln.
(7) Die Gemeinden im Naturpark „Nagelfluhkette“ und das Land haben das Kuratorium zeitgerecht über Vorhaben gemäß § 3 Abs. 4 zu informieren.
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