(1) Zweck der Errichtung des Naturparkes „Nagelfluhkette“ ist es, die Natur und Landschaft in den im § 1 genannten Gemeinden in ihrer hohen Wertigkeit nachhaltig zu bewahren und als wichtige Grundlage für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu nutzen.
(2) Die ökologisch wertvollen Lebensräume sowie die typischen und vor allem die seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten im Naturpark Nagelfluhkette sollen erhalten werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Moore und Feuchtgebiete, die Mager- und Trockenrasen, die Schluchten und Tobel sowie die naturnahen Wälder.
(3) Ein qualitativ hochwertiger und nachhaltiger Tourismus mit hoher regionaler Wertschöpfung durch Einsatz von regionalen Produkten ist anzustreben. Dabei sollen die Besonderheiten der Natur- und Kulturlandschaft als wesentliches Qualitätsmerkmal im Vordergrund stehen. Nachhaltige Nutzung der regionalen Ressourcen ist zu ermöglichen und zu fördern.
(4) Der gemeinsame Erholungsraum mit seinen Besonderheiten und die vorhandenen Angebote für Gäste und Einheimische sind qualitativ und nachhaltig weiter zu entwickeln. Besonderes Gewicht sollen Angebote in den Bereichen Natur und Landschaft sowie Information und Öffentlichkeitsarbeit haben.
(5) Die Kulturlandschaft mit ihren vielfältigen Lebensräumen von Tieren und Pflanzen, den Zeugnissen alter bäuerlicher Kultur und ihrem typischen Landschaftsbild ist durch eine standort- und bestandsgerechte, abgestufte land- und forstwirtschaftliche Nutzung zu erhalten.
(6) Durch interaktive Formen des Naturbegreifens und -erlebens sind die Natur, Kultur und deren Zusammenhänge im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung erlebbar zu machen.
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