LandesrechtVorarlbergVerordnungenMoorgebiet "Bizau-Stocka-Unteres Moos"

Moorgebiet "Bizau-Stocka-Unteres Moos"

In Kraft seit 25. Juli 2012
Up-to-date

§ 1 § 1 Geschützte Gebietsteile

Die in der Anlage ausgewiesenen, rot umrandeten Grundflächen in der Gemeinde Bizau sind nach dieser Verordnung geschützt.

§ 2 § 2 Schutzzweck

Zweck dieser Verordnung ist es, das großflächige Moorgebiet „Bizau-Stocka-Unteres Moos“ mit seinen Hoch-, Zwischen- und Flachmooren als Lebensraum dauerhaft zu erhalten und vor Düngungen und seitlichen Nährstoffeinträgen zu bewahren.

§ 3 § 3 Schutzmaßnahmen

(1) Die nach § 1 geschützten Gebietsteile dürfen nicht umgebrochen, beweidet, gedüngt oder mit Chemikalien behandelt werden.

(2) Beim Düngen im Nahbereich der nach § 1 geschützten Gebietsteile ist ein Abstand von mindestens 2 m einzuhalten, sodass diese durch seitlichen Nährstoffeintrag nicht beeinträchtigt werden können.

§ 4 § 4 Ausnahmen

(1) Der § 3 gilt nicht für Naturschutzmaßnahmen, welche im Rahmen des österreichischen Programms zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) durchzuführen sind.

(2) Der § 3 gilt nicht für die Durchführung von Pflegemaßnahmen im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes. Vor Durchführung der Pflegemaßnahmen ist das Einvernehmen mit dem Amtssachverständigen für Naturschutz herzustellen.

Anl. 1

Anhänge

Anlage
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